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BFH, 09.05.1985 - V B 17/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.01.1985 - V S 7/82
Ablehnung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren gegen …
Auszug aus BFH, 09.05.1985 - V B 17/82
Dieser Antrag ist durch Beschluß des Senats vom 31. Januar 1985 V S 7/82 BFH/NV 1986, 111 abgelehnt worden.Bei der Übermittlung des erwähnten Beschlusses V S 7/82 ist der Bf. aufgefordert worden, die Begründung der Beschwerde bis zum 28. März 1985 nachzureichen.
- BFH, 31.01.1985 - V S 7/82
Ablehnung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren gegen …
Hiergegen hat der Ast. Beschwerde eingelegt (V B 17/82; vgl. BFH/NV 1986, 114), die bisher nicht begründet worden ist.Auf diesbezügliche Vorhaltungen in der Verfügung des Vorsitzenden vom 18. Mai 1982 V B 17/82 hat der Ast. nämlich eingeräumt (Schriftsatz vom 3. Juni 1982 zur Sache V B 17/82), daß "noch einzelne Wohnungen und Grundstücke im Grundbuch" auf seinen Namen eingetragen seien.
Hierauf ist der Ast. durch die weitere Verfügung des Vorsitzenden vom 9. Juni 1982 V B 17/82 hingewiesen worden, ohne daß er bisher den erwähnten Mängeln abgeholfen hätte.
- BFH, 27.06.1988 - X S 10/87
Berücksichtigung von Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe
Dies bedeutet auch, daß sie Grundbesitz, sofern er nicht zum Schonvermögen i. S. des § 88 Abs. 2 BSHG gehört, entweder langfristig veräußern (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Mai 1985 V B 17/82, BFH/NV 1986, 114) oder kurzfristig durch Beleihung "verwerten" bzw. "einsetzen" muß.